Vergangene Woche wurde in einer Stellungnahme der Glaubenskongregation die Auffassung vertreten, dass die Segnung homosexueller Paare nicht erlaubt sei. „Einem Paar, das sich liebt und für diese Liebe den Segen Gottes wünscht, diesen Segen Gottes vorzuenthalten, halten wir für nicht richtig. Gottes Liebe ist bedingungslos, und die Fürsprache Gottes ist nicht an Vorgaben und Kriterien geknüpft“, so Vanderheiden weiter. „Die Glaubenskongregation hat daher diese Deutungshoheit nicht.“
Andrea Heim, KEB-Bundesgeschäftsführerin und Mitglied der Synodalversammlung, betont: „Wir werden im Synodalen Weg weiterhin deutlich machen, dass der Segen für die Liebe zweier Menschen, die ihr Leben teilen und Verantwortung füreinander übernehmen, auch und gerade in der Katholischen Kirche möglich sein muss. Die Katholische Kirche wirkt an vielen Orten segensreich. Die Menschen schöpfen Kraft aus ihrem Glauben. Kirche muss uneingeschränkt Segen spenden, um selbst Segen sein zu können.“
Quelle: www.keb-deutschland.de
(Bild von Prawny auf Pixabay / gemeinfrei)